Das Landesjugendpfarramt verwaltet Bildungsmittel (auch genannt: BiMi) für Bildungsmaßnahmen der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß JFG (Jugendförderungsgesetz).
Bei der Beantragung und Abwicklung gibt es unterschiedliche Verfahren, weil das Landesjugendpfarramt nur als Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo) für die entsprechenden Maßnahmen zuständig ist. Für Maßnahmen des CVJM und VCP bitte mit den unten genannten Personen Kontakt aufnehmen.
ejo
Für Maßnahmen im Bereich der ejo müssen Maßnahmen vor Beginn beim Landesjugendpfarramt vorangemeldet ( Voranmeldung Bildungsmittel (325 Downloads) ) werden. Dies dient einer besseren Kalkulation zur Verteilung der vorhandenen Mittel.
Rahmenbedingungen für die Förderung
- Teilnehmendenzahl: mindestens 10 und maximal 40 Personen pro Maßnahme
- Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden soll das 12. Lebensjahr vollendet und das 27. Lebensjahr nicht überschritten haben
- Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden muss aus Niedersachsen kommen
- Maßnahmen mit überwiegend biblisch-theologischen Inhalten können nicht gefördert werden
Abrechnung
Nach der Durchführung muss innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung eine Abrechnung der Maßnahme im Landesjugendpfarramt vorliegen. Bestandteil dieser Abrechnung sind:
- originale Unterschriften aller Teilnehmenden und Teamenden (auch Leitung und Team) auf der Teilnahmeliste – keine Honorarkräfte
- Vollständige Daten – Namen, Adressen, Altersangaben
- Jede Seite der Teilnahmeliste muss aus Vorder- und Rückseite bestehen
- Anwesenheitstage und Fahrtkosten bitte frei lassen
- Stempel und Unterschrift des Antragstellers für die Richtigkeit auf Vorder- und Rückseite
- Für die Teilnahmeliste ist ausschließlich der Vordruck „Teilnahmeliste für Bildungsmaßnahmen gem. § 10 JFG“ zu nutzen
- Ausführlicher Sachbericht und Zeitraster – täglich mindestens 6 Stunden Bildungsarbeit
- Sämtliche Rechnungen der Maßnahme müssen dem Landesjugendpfarramt als Kopie vorgelegt werden – Überweisungen müssen mit einem Zahlungsnachweis der Bank oder Kirchenverwaltung versehen sein, jede Barquittung muss „sachlich richtig“ gezeichnet sein
- Der Abrechnung muss eine Aufstellung (am Besten HH-Sachbuch-Auszug) über sämtliche Einnahmen (TN-Beiträge, kommunale Zuschüsse, etc.) und Ausgaben beigefügt werden
Formulare und Vordrucke
- Übersicht Bildungsmittel (267 Downloads)
- Voranmeldung Bildungsmittel (325 Downloads)
- Teilnahmeliste Bildungsmittel (*.pdf) (280 Downloads)
- Teilnahmeliste Bildungsmittel (*.docx) (238 Downloads)
- Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (*.pdf) (278 Downloads)
- Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (*.xls) (217 Downloads)
Kontaktperson
Landesjugendpfarramt Oldenburg
Christin Kopka
Telefon: 0441 7701.407
Mail:
Weitere Informationen und hilfreiche Links
CVJM und VCP
CVJM Landesverband Oldenburg e.V.
Friedemann Hönsch
Telefon: 0441 7701.450
Mail: